Wie ist der Stand zum Windpark Breunsdorf?

Wie ist der Stand zum Windpark Breunsdorf?

Wie ist der Stand zum Windpark Breunsdorf?

 

Am 04.08.2023 wurde die Genehmigung nach § 4 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) zur Errichtung und zum Betrieb von 15 Windkraftanlagen im Windpark Breunsdorf erteilt. Nach der Genehmigung beschloss die Mibrag allerdings einen anderen Anlagentyp für die Realisierung des Windparks zu nutzen. Dies hatte dann zur Folge, dass am 09.02.2024 ein Änderungsantrag gestellt wurde und damit ein neues Genehmigungsverfahren gestartet ist. 

 

Ein Baubeginn ist dadurch noch nicht absehbar.

 Änderung des Anlagentypes

 

Wer erteilt die Genehmigung und welchen Einfluss hat die Gemeinde?

 

Anders als bei Freiflächenphotovoltaikanlagen, wo ein Bebauungsplan von der Gemeinde erstellt werden muss, ist für Windkraftanlagen keine direkte Beteiligung der Kommunen vorgesehen. Ist man kein Flächeneigentümer wird man im Genehmigungsverfahren nur um eine Stellungnahme gebeten. Ob vorgebrachte Einwände in der Stellungnahme berücksichtigt werden, entscheidet allein die Genehmigungsbehörde.

 

Wer legt die Fläche fest, wo Windkraftanlagen errichtet werden dürfen?

 

Für die Gesamtfläche der Region Leipzig Westsachsen ist der regionale Planungsverband (RPV) zuständig. Er besteht aus einem Gremium von Vertretern aus der Stadt Leipzig und des Landkreises Nordsachsen, sowie des Landkreises Leipzig.

 

Im Regionalplan wurden Vorranggebiete für Windkraftanlagen festgelegt. Unter anderem war die Bedingung damals, dass das Gebiet einen Abstand von 1000m zur Wohnbebauung nicht unterschreiten darf. Auch hier ist unsere Gemeinde lediglich über eine Stellungnahme beteiligt. In jedem Beteiligungsverfahren zum Regionalplan (2015, 2018 und 2020) wurde darauf hingewiesen, dass die Vorrangfläche zu nah an den Wohngebieten liegt. Es wurde die Verschiebung in Richtung Westen gefordert. Eine Berücksichtigung fand der Einwand nicht.

 

 Vorranggebiet 

 

Wie wurde die Gemeinde über die Pläne der MIBRAG informiert und beteiligt?

 

Im April 2021 gab es die erste nichtöffentliche Informationsveranstaltung der MIBRAG für die Gemeinde- bzw. Stadträte von Groitzsch und Neukieritzsch. Darauf folgten weitere Treffen im Mai und November 2021. 

 

1. Entwurf - Windpark Breunsdorf 1. Entwurf für den Windpark Breunsdorf

 

Was wurde diskutiert?

 

Die größten Diskussionspunkte waren die Größe der Anlagen mit 167m Nabenhöhe (249m inklusive der Rotorblätter) und die Nähe zu den Wohngebieten. Als Vergleich kann man mal die Kühltürme des Kraftwerks Lippendorf mit 170m heranziehen, um eine Vorstellung der Dimensionen zu bekommen. Kritisch gesehen wurde dabei, dass der Mindestabstand nicht im Verhältnis zur Höhe der Anlagen steht. Denn es fehlt an Land die Erfahrung mit derart großen Windrädern. Größere Anlagen = längerer Schattenwurf und mehr Geräuschemissionen

 Information - 1. Anlagentyp 1. Angabe zum 1. Anlagentyp

 

Ein weiterer wichtiger Einwand von Gemeinderäten und interessierten Bürgern war, dass die Windkraftanlagen in einen bestehenden Vorranggebiet für Tagebau errichtet werden sollen und beides eine Zeit lang parallel betrieben wird. Hier war die Forderung die Einhaltung der Grenzwerte für Lärm- und Schmutzbelastung nicht nur einzeln zu betrachten, sondern als Gesamtbelastung zu sehen.

 

Der Gemeinderat sah einen Kompromiss darin, die ersten beiden Reihen des Windparks nicht zu errichten und damit den Abstand von Neukieritzsch zu den ersten Anlagen wesentlich zu vergrößern. Das nahm die MIBRAG zur Prüfung mit.

 1. Entwurf - Windpark Breunsdorf 1. Entwurf - Windpark Breunsdorf

 

Gab es ein Entgegenkommen der MIBRAG und wurden die Einwände von der Genehmigungsbehörde berücksichtigt?

 

In der dritten Sitzung im November 2021 stellte die MIBRAG eine Kompromisslösung vor. Zwei Anlagen aus der ersten Reihe wurden entfernt und eine Andere wurde ein Stück nach Westen verschoben, so dass sich der Abstand zur Wohnbebauung auf etwa 1.300m erhöht. Die MIBRAG machte auch gleich klar, dass das es keine weitere Diskussion geben wird und der Vorschlag endgültig für die Genehmigung eingereicht wird.

 2. Entwurf - Windpark Breunsdorf - Endfassung

  1. Entwurf für den Windpark Breunsdorf (endgültige Fassung)

 

Erst ganz spät im Genehmigungsverfahren gab es ein Einlenken der Genehmigungsbehörde für die Ermittlung der Belastungen für die Einwohner von Neukieritzsch. Es wurde eine Sonderprüfung veranlasst, indem die Belastungen des Tagebaus und die zu erwartenden Belastungen des Windparks aufgerechnet wurden. Glücklicherweise für den Tagebau und für die WKA's wurde der errechnete Wert um 1 dB unterschritten (etwas sarkastisch gemeint).

 

Wenn sich jemand das Fachchinesisch antun möchte, dann ist nachfolgend der Erklärungsausschnitt. Die Sonderfallprüfung ist unserer Gemeinde bis heute nicht vorgelegt worden.

 

…Zur Problematik der Vorbelastung wurde jedoch von der Immissionsschutzbehörde das LfULG als oberste Fachbehörde konsultiert. Unsererseits wurde im Rahmen der Einwendungsprüfung die Thematik dargestellt, dass der Tagebau vorliegend relevant zum Pegel beiträgt. Das LfULG hat daraufhin mitgeteilt, dass nunmehr zur Sicherheit eine Sonderfallprüfung erforderlich wäre. Der Gesamtpegel, bestehend aus Teilpegel Tagebau und Teilpegel Windkraftanlagen, sollte nicht mehr als 3 dB über dem eines allgemeinen Wohngebietes liegen.

 

Diesbezüglich war es zunächst erforderlich, auf Emissionswerte zurückzugreifen, um den Sachverhalt entsprechend prüfen zu können. Die MIBRAG hat uns im Rahmen ihrer Betriebspläne ein Gutachten für den Abbauplan bis 2025 vorgelegt.

 

In diesem wurde für Neukieritzsch ein Beurteilungspegel von 39 dB ausgewiesen. Der Beurteilungspegel wurde mit dem Gutachten nachgewiesen. Also sind hier 39 dB Tagebauwerte und 40 dB Windkraftanlagen anzusetzen. Gemeinsam betrachtet liegt der Wert dann bei 42 dB zusammen. Somit wird der Wert von maximal 43 dB, der laut oberster Fachbehörde anzusetzen ist, um 1 dB unterschritten. Insofern ist die Vorbelastung des Tagebaus dann doch ergänzend in die Betrachtung eingeflossen. Im Fortgang des Genehmigungsverfahrens erfolgt zu diesem Punkt eine abschließende Prüfung und Bewertung…..

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Veröffentlichung

So, 21. April 2024

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